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   OLG Frankfurt, 05.12.2002 - 3 U 165/01   

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https://dejure.org/2002,11464
OLG Frankfurt, 05.12.2002 - 3 U 165/01 (https://dejure.org/2002,11464)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.12.2002 - 3 U 165/01 (https://dejure.org/2002,11464)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 3 U 165/01 (https://dejure.org/2002,11464)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsleistungen wegen eines Wasserschadens durch Bruch einer Wasserleitung; Obliegenheitspflichtverletzung im Rahmen einer Gebäudeversicherung ; Wasserschaden durch Frosteinwirkung; Erforderlichkeit der Kontrolle von Heizungsanlagen; Absperrung und Entleerung von ...

  • Judicialis

    VGB 88 § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VGB 88 § 11

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wasserleitungen in nicht genutzten Gebäudeteilen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 07.01.1987 - 17 U 27/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2002 - 3 U 165/01
    Das Nichtabsperren und Nichtentleeren von Wasserleitungen in leerstehenden Gebäudeteilen zur kalten Jahreszeit ist bereits als grob fahrlässig einzustufen (OLG Stuttgart in VersR 1989, S. 958; LG Düsseldorf in VersR 1998, S. 1109; OLG Frankfurt in NJW-RR 1987, S. 611).
  • OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 7 U 37/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2002 - 3 U 165/01
    Werden nämlich in einem ungenutzten Gebäude wasserführende Anlagen und Leitungen nicht entleert, hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahrszeit während der Frostperiode zumindest halbwöchentliche Kontrollen der Heizungsanlage durchführen (OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 22.3.2000- Az. 7 U 37/99, OLG Report 2000, S. 226 ff).
  • OLG Stuttgart, 25.04.1989 - 10 U 137/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2002 - 3 U 165/01
    Das Nichtabsperren und Nichtentleeren von Wasserleitungen in leerstehenden Gebäudeteilen zur kalten Jahreszeit ist bereits als grob fahrlässig einzustufen (OLG Stuttgart in VersR 1989, S. 958; LG Düsseldorf in VersR 1998, S. 1109; OLG Frankfurt in NJW-RR 1987, S. 611).
  • LG Düsseldorf, 26.06.1997 - 11 O 269/96

    Nicht abgesperrte Wasserleitung im nicht beheizbaren Dachgeschoß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2002 - 3 U 165/01
    Das Nichtabsperren und Nichtentleeren von Wasserleitungen in leerstehenden Gebäudeteilen zur kalten Jahreszeit ist bereits als grob fahrlässig einzustufen (OLG Stuttgart in VersR 1989, S. 958; LG Düsseldorf in VersR 1998, S. 1109; OLG Frankfurt in NJW-RR 1987, S. 611).
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